Der Fachbereich Privatpersonen konzentriert sich speziell auf rechtlichen Beistand im Privatbereich, sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen. Dabei spielen außer den persönlichen Interessen auch große finanzielle Faktoren eine Rolle. Die Dienstleistungen werden mit der gleichen Professionalität und Kundenbezogenheit ausgeführt, die auch die prägenden Merkmale in unserer Arbeit mit Unternehmen und Behörden sind.

Unsere Themenschwerpunkte liegen unter anderem in den folgenden Bereichen:
Ehescheidung und damit verbundene Fragen wie Kinder, Unterhalt, Haushaltsaufteilung und Abwicklung der ehelichen Gütergemeinschaft
Auflösung einer (nicht ehelichen) Lebenspartnerschaft und die Abwicklung des Vertrages zur eingetragenen Lebenspartnerschaft
Unterhaltsänderungen, d. h. deren Festsetzung und Beendigung
Umgangsregelung mit minderjährigen Kindern, deren Festsetzung und Änderung
Rentenansprüche
Richterliche Aufsicht, Vormundschaft und rechtliche BetreuungIm Fachbereich Privatpersonen wird auf ganz unterschiedliche Weise gearbeitet: Zusätzlich zur Beratung und Prozessführung bieten wir außerdem die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Hierzu gehören Schlichtungsverfahren wie zum Beispiel die Ehescheidungsvermittlung.
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