Wichtiges Urteil: Mieter müssen unter bestimmten Umständen an der Anbindung an ein Fernwärmenetz mitwirken

17.04.2026

Am 10. April 2026 entschied das Amtsgericht Noord-Holland, dass die Mieter in diesem Fall an der Anbindung an ein Fernwärmenetz mitwirken mussten (ECLI:NL:RBNHO:2026:3806). Im Folgenden wird dieses Urteil in seinen Grundzügen erörtert.

Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Wohnkomplex in Alkmaar, in dem eine Wohnungsbaugesellschaft ihre Wohnungen an ein Fernwärmenetz anschließen möchte. Dazu müssen unter anderem Heizkessel und Gaszähler aus den Wohnungen entfernt und Wärmeeinheiten installiert werden. Ein Teil der Mieter wollte daran nicht mitwirken. Deshalb beantragte die Wohnungsbaugesellschaft im Eilverfahren die Mitwirkung dieser Mieter an den Arbeiten.

Erwägungen

Einige Mieter machten geltend, dass die Arbeiten als Renovierungsarbeiten im Sinne von Artikel 7:220 Absatz 2 BW anzusehen seien, sodass der Vermieter einen angemessenen Vorschlag hätte unterbreiten müssen.

Der Amtsrichter ist jedoch der Ansicht, dass die durchzuführenden Energiesparmaßnahmen in diesem konkreten Fall als dringende Arbeiten im Sinne von Artikel 7:220 Absatz 1 BW angesehen werden können. Dringende Arbeiten sind Arbeiten, die nicht ohne Nachteil aufgeschoben werden können. Der Mieter muss diese Arbeiten dulden.

Nach Ansicht des Amtsrichters ist der Anschluss an das Fernwärmenetz in diesem Fall als eine notwendige Maßnahme anzusehen, um verschiedene Nachhaltigkeitsziele und -verpflichtungen zu erfüllen, die sich in diesem Fall unter anderem aus dem Klimaabkommen (2019), der kommunalen Wärmevision, verbindlichen Leistungsvereinbarungen mit der Gemeinde und der eigenen Nachhaltigkeitspolitik der Wohnungsbaugesellschaft. Nach Ansicht des Amtsrichters steht es der Wohnungsbaugesellschaft grundsätzlich frei, zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu wählen. Die Wohnungsbaugesellschaft hat ferner glaubhaft gemacht, dass eine Verschiebung der Arbeiten nachteilige Folgen hat: Bei einer Verschiebung werden die Klimaziele und die damit verbundenen Verpflichtungen nicht erreicht, entgehen der Wohnungsbaugesellschaft Fördermittel und steigen die Kosten für den Bauunternehmer.

Da es sich in diesem konkreten Fall um dringende Arbeiten und nicht (auch) um eine Renovierung handelt, wurde die Frage, ob den Mietern ein angemessener Vorschlag unterbreitet wurde, nicht behandelt.

Interessenabwägung

Anschließend nimmt der Amtsrichter eine Interessenabwägung vor. Die Mieter machten geltend, dass sie unzureichend informiert worden seien und dass ihre Einwände nicht ernst genug genommen worden seien. Außerdem äußerten sie Bedenken hinsichtlich der Kosten des Fernwärmenetzes.

Der Amtsrichter ist der Ansicht, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Eignung des Wohnkomplexes für den Anschluss an das Fernwärmenetz durch Gutachten hinreichend begründet hat. Darüber hinaus hat die Wohnungsbaugesellschaft den Mietern ab April 2024 konkrete Informationen unter anderem über die Funktionsweise des Fernwärmenetzes, die finanziellen Folgen sowie Art und Dauer der Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Ferner hat die Wohnungsbaugesellschaft die möglichen finanziellen Folgen für die Mieter ausreichend berücksichtigt und alles getan, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um diese zu begrenzen. Eine Garantie, dass die Kosten gleich bleiben, muss die Wohnungsbaugesellschaft nicht geben, auch weil Preisentwicklungen teilweise außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

Urteil

Der Amtsrichter entscheidet, dass die Mieter an der Anbindung an das Fernwärmenetz mitwirken müssen. Tun sie dies nicht, verwirken sie eine Zwangsstrafe.

Abschließend

Dieses Urteil basiert auf den spezifischen Umständen dieses Falles. In jedem konkreten Fall muss geprüft werden, ob Nachhaltigkeitsmaßnahmen dringende Arbeiten im Sinne des Gesetzes darstellen oder (auch) eine Renovierung sind. Wenn Sie Fragen zu diesem Urteil oder zu diesem Thema haben, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.

Wir verfolgen die Entwicklungen im Bereich des Mietrechts sowie der Energie- und Wärmetransition aufmerksam und beraten Sie gerne dazu. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Bert Lejeune (b.lejeune@paulussen.nl) oder Demi Herveille (d.herveille@paulussen.nl).

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