Es ist unumstritten dass das Thema „Datenschutz“ in einer sich schnell verändernden digitalisierten Welt immer mehr an Bedeutung gewinnt und ernst genommen werden muss.. Besonders für Behörden, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Hochschulen, die eine große Menge an (oft auch hochsensible) personenbezogene Daten verarbeiten, ist die Einhaltung der Datenschutzregelungen entscheidend, um rechtliche Risiken weitestgehend zu vermeiden aber auch das Vertrauen der Menschen zu gewinnen, deren Daten verarbeitet werden.
DSGVO Niederlande
In ganz Europa gilt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), die den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, so natürlich auch in den Niederlanden. Dort ist sie bekannt unter dem Namen „Algemene Verordening Gegevensbescherming“, oder kurz „AVG“. In den Niederlanden gilt zusätzlich noch die „Uitvoeringswet AVG“ oder kurz „UAVG“. Des Weiteren gelten noch sektorspezifische Gesetze wie zum Beispiel das Gesetz über die Nutzung von Daten durch die Strafverfolgung/Polizei „Wet Politiegegevens“. Ziel all dieser Gesetze ist es, die Privatsphäre natürlicher Personen zu gewährleisten und ihnen die Kontrolle über ihre eigenen Daten zurückzugeben, besonders dort, wo hochsensible Daten wie Gesundheitsinformationen verarbeitet werden, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.
Datenschutz in der Praxis in den Niederlanden
Ein wichtiges Thema im Datenschutz Niederlande ist der korrekte Umgang mit medizinischen Daten. In medizinischen Einrichtungen fallen besonders viele (hoch)sensible Daten an, beispielsweise Patientendaten, Behandlungsverläufe und medizinische Gutachten. Diese werden in Systemen wie der elektronischen Patientenakte gespeichert. Umso wichtiger ist es, dass diese Daten zugriffssicher und gesetzeskonform verwaltet werden.
Datenschutzbeauftragter in den Niederlanden
In den Niederlanden ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch bekannt als Data Protection Officer, DPO oder auf niederländisch: „Functionaris voor Gegevensbescherming“ in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen und Organisationen, die besonders sensible personenbezogene Daten verarbeiten, regelmäßig und systematisch überwachen oder öffentliche Aufgaben erfüllen, sind nach der niederländischen Datenschutz-Grundverordnung (Algemene Verordening Gegevensbescherming oder kurz AVG) zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Wir beraten Sie umfassend zu den Auswirkungen der niederländischen DSGVO/AVG auf Ihre Organisation, zur Auswahl eines geeigneten Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) und zur rechtssicheren Implementierung der Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen.
Ihre Anwälte für Datenschutz in den Niederlanden
Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden verfügen über umfassende Erfahrung mit der Erstellung und Prüfung von (Sub-)Auftragsverarbeitungsverträgen (im niederländischen: „(Sub-)Verwerkersovereenkomsten“) sowie von internen Datenschutzrichtlinien und -protokollen.
Wir unterstützen Organisationen nicht nur bei der Dokumentation und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen, sondern auch bei periodischen internen Kontrollen der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Wir beraten regelmäßig:
• Behörden und öffentliche Einrichtungen,
• Gesundheitseinrichtungen & Kliniken,
• Pflegeinstitutionen und Hochschulen,
• sowie private Organisationen mit Sitz oder Zweigstelle in den Niederlanden.
Dabei klären wir unter anderem:
• Welche personenbezogenen Daten für welche Zwecke verarbeitet werden dürfen und auf welcher Grundlage,
• Wann eine Einwilligung der betroffenen Personen benötigt wird und in welcher Weise diese einzuholen ist,
• Wie Sie am besten datenschutzkonforme Verträge mit Drittanbietern abschließen,
• Wie Sie Ihre internen Richtlinien und Protokolle der tatsächlichen Datenverarbeitung entsprechend korrekt formulieren und aktuell halten.
Wir unterstützen und beraten Sie u.a. beim Erstellen oder Prüfen von wichtigen Dokumenten und Verträgen und sind Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner bei allgemeinen wie spezifischen Fragen zur niederländischen Datenschutzgesetzgebung sowie bei der Kommunikation mit der niederländischen Datenschutzbehörde, der „Autoriteit Persoonsgegevens“ (kurz „AP“).
Kontakt
Suchen Sie einen niederländischen Anwalt für Datenschutzrecht, der Sie auf deutsch beraten kann? Nehmen Sie gern Kontakt auf mit unserer Anwältin Kim Deckers, per E-Mail an k.deckers@paulussen.nl oder telefonisch unter +31 43 321 6640.